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Kanton Zürich: Bundesrat genehmigt Anpassung des SIL-Objektblatts für den Flughafen Zürich

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23-Aug-2017 Heute hat der Bundesrat die Anpassung des SIL-Objektblatts für den Flughafen Zürich genehmigt. Der Regierungsrat anerkennt, dass die darin vorgesehenen Massnahmen einen positiven Beitrag zur Erhöhung der Si-cherheitsmarge des Flugbetriebs leisten können. Wegen der steigenden Zahl von Fluglärmbelästigten, hatte er in der Vernehmlassung aber Massnahmen zum besseren Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm gefordert. Verschiedene dieser Anliegen hat der Bundesrat in seinem Entscheid nun berücksichtigt.

Im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) werden die Rahmenbedingungen für die langfristige Entwicklung des Flughafens Zürich festgelegt. Im Zentrum der heute vom Bundesrat verabschiedeten SIL-Anpassungen steht die Erhöhung der flugbetrieblichen Sicherheit am Flughafen Zürich. Wesentliche Elemente sind der Betrieb auf verlängerten Pisten 28 und 32, Südabflüge geradeaus bei Bise und bei Nebel sowie Anpassungen einzelner Flugrouten.

Der Regierungsrat anerkennt, dass verschiedene Anpassungen einen positiven Beitrag zur Erhöhung der Sicherheitsmarge des Flugbetriebs und gleichzeitig zur Verbesserung der Pünktlichkeit leisten. Insbesondere die Südstarts über dicht besiedeltes Gebiet führen jedoch zu einer deutlich grösseren Zahl durch Fluglärm belästigter Personen gemäss Zürcher Fluglärm-Index (ZFI). Deshalb hatte der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zum Entwurf des SIL-Objektblatts (siehe Medienmitteilung vom 14. Februar 2017) gefordert, die zusätzliche Fluglärmbelastung für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten.

Keine Flugroute über das Zentrum der Stadt Zürich

Auf Antrag des Kantons Zürich verzichtet der Bundesrat auf eine ursprünglich geplante Flugroute direkt über das Stadtzentrum von Zürich. Damit kann eine weitere Belastung der durch die vorgesehenen Südstarts geradeaus ohnehin schon erheblich belasteten Stadt Zürich vermieden werden. Ebenfalls auf Antrag des Kantons hat der Bundesrat ein neues Ziel formuliert, wonach Massnahmen zum Abbau der Verspätungen nach 23.00 Uhr zu treffen sind. Dadurch erhofft sich der Regierungsrat auch eine verbesserte Einhaltung der im Zürcher Flughafengesetz postulierten siebenstündigen Nachtruhe. Bereits im Vernehmlassungsentwurf des Bundes waren die in den SIL2-Grundlagendokumenten noch erwähnten Südstarts im Regelbetrieb nicht mehr enthalten.

Nach wie vor unzulänglich begründet bleibt die Notwendigkeit von Südstarts geradeaus bei Nebel. Der Regierungsrat bedauert ausserdem, dass seinem Antrag, den Einsatz des neuen Bisen- und Nebelkonzepts jährlich in einem Monitoring auszuweisen, nicht Folge geleistet wurde.

SIL-Anpassung bedingt Änderung des kantonalen Richtplans

Die Änderungen im SIL-Objektblatt bedingen eine Anpassung des kantonalen Richtplans. Der Regierungsrat wird in einem nächsten Schritt die gesetzlich geforderten Mitwirkungsverfahren zur Anpassung des kantonalen Richtplans durchführen und dem Kantonsrat anschliessend dessen Anpassung beantragen.

Gestützt auf das angepasste SIL-Objektblatt kann die Flughafen Zürich AG (FZAG) nun ein entsprechendes Betriebsreglement ausarbeiten und dieses nach Zustimmung des Zürcher Regierungsrats beim Bund zur Genehmigung vorlegen. Die im SIL2 vorgesehenen Verlängerungen der Pisten 28 und 32 können nur mit Zustimmung des Kantons Zürich umgesetzt werden. Bis zum Zeitpunkt der Festsetzung des kantonalen Richtplans durch den Kantonsrat gilt bei der Beurteilung von Betriebsreglementsgesuchen der FZAG der geltende kantonale Richtplan vom 18. September 2015.

Information für Gemeinden und Interessensvereinigungen

Der Volkswirtschaftsdirektion liegt viel daran, die betroffenen Gemeinden und Interessensverbände über die Auswirkungen der vom Bundesrat beschlossenen SIL-Anpassungen ins Bild zu setzen. Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh hat deshalb auf September 2017 die Konsultative Konferenz Flughafen Zürich einberufen. In den darauffolgenden Tagen werden zudem die Bürgerorganisationen und Interessenverbände zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Vertreter des Bundesamts für Zivilluftfahrt werden an diesen Veranstaltungen den bundesrätlichen Entscheid zum SIL2 erläutern und gemeinsam mit Vertretern des Kantons über das weitere Vorgehen informieren.