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Gemeinsame Pressemitteilung zu Air Berlin

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15-Aug-2017 Die Bundesregierung ist von Air Berlin informiert worden, dass die von ihrem Partner Etihad gegenüber Air Berlin gemachten schriftlichen Zusagen hinsichtlich der kurz- und mittelfristigen Sicherung der Zahlungsfähigkeit aufgekündigt worden sind. Air Berlin musste daher Insolvenzantrag stellen.

Aufgrund der damit verbundenen insolvenzrechtlichen Regelungen wäre Air Berlin verpflichtet gewesen, den Flugbetrieb unmittelbar nach Einreichung des Insolvenzantrags einzustellen. Um die Flugtätigkeit von Air Berlin in dieser Situation aufrechterhalten zu können, hat die Bundesregierung entschieden, einen Übergangskredit in Höhe von 150 Millionen Euro zu gewähren. Dieser Übergangskredit wird durch die KfW zur Verfügung gestellt und durch eine Bundesbürgschaft abgesichert. Der Flugbetrieb von Air Berlin kann in vollem Umfang fortgeführt werden. Eine Einstellung des Flugbetriebs wird so vermieden.

Statement BM Dobrindt zu Air Berlin
Statement BM Dobrindt zu Air Berlin
Quelle: BMVI
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Wir befinden uns in einer Zeit, in der sich mehrere Zehntausend Reisende sowie Urlauberinnen und Urlauber an verschiedenen internationalen Urlaubsorten und Destinationen aufhalten. Der Rückflug dieser Reisenden nach Deutschland mit Air Berlin wäre andernfalls nicht möglich gewesen. Kurzfristige Alternativen für einen Rückflug dieser Reisenden nach Deutschland waren nicht zu gewährleisten.
Air Berlin befindet sich seit Längerem in Verhandlungen mit anderen Airlines. Die Verhandlungen von Air Berlin mit Lufthansa und einer weiteren Airline zur Veräußerung von Unternehmensteilen sind sehr weit fortgeschritten, so dass in den nächsten Wochen eine Entscheidung durch Lufthansa sowie eine weitere Airline finalisiert werden kann.

Air Berlin: Pressestatement von BM Dobrindt
Air Berlin: Pressestatement von BM Dobrindt
Air Berlin: Journalistenfragen bei PK mit BM Dobrindt
Air Berlin: Journalistenfragen bei PK mit BM Dobrindt
Die Sicherstellung des Flugbetriebs und die positiv laufenden Vertragsverhandlungen mit weiteren Airlines zur Zusammenarbeit mit Air Berlin zur Fortführung des Flugverkehrs unter anderen Eigentümern waren für die Bundesregierung die maßgeblichen Gründe für die Entscheidung, einen Übergangskredit abgesichert durch eine Bundesbürgschaft zu gewähren.