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Betriebsgenehmigung für NIKI von Österreichs Verkehrsminister verlängert

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03-Jan-2018 FairPlane wartet neben den erfreulichen Nachrichten über die Verlängerung der Fristen für die NIKI Betriebsgenehmigung auf die Entscheidung über die Zuständigkeit des Konkursverfahrens.NIKI Konkursverfahren, Verlängerung der Fristen des österreichischen VerkehrsministersDer Antrag auf Insolvenz von NIKI wurde vom österreichischen Geschäftsführer Oliver Lackmann in Deutschland eingebracht. Warum dieser Antrag der österreichischen NIKI Luftfahrt GmbH nicht in Österreich eingebracht worden ist, bleibt für FairPlane weiterhin unverständlich. Gestern Abend hat der österreichische Verkehrsminister Norbert Hofer die Fristen für die Betriebsgenehmigung um drei Monate verlängert. Ohne diese Verlängerung wären die heiß begehrten Start und Landerechte (Slots) in Österreich verfallen. Genau diese Teile von NIKI sind wertvoll und Inhalt des Kaufvertrages. Diese Entscheidung sichert den Verkauf an Vueling und zeigt, dass die Hauptinteressen von NIKI in Österreich liegen.

Bereits am 17.12.2017 wurde eine inhaltlich sehr ähnliche Beschwerde (Beschwerde liegt FairPlane vor.) wie die von FairPlane beim zuständigen Amtsgericht Charlottenburg eingebracht, deren Erhalt am 20.12.2017 vom Gericht bestätigt wurde. Der Verkauf von NIKI an Vueling wurde am 29.12.2017 fixiert.

Die Bedenken waren daher ab diesem Zeitpunkt aktenkundig und bei den Verkaufsverhandlungen durch die vorläufigen Masseverwalter zu berücksichtigen. Somit verändert die von FairPlane eingebrachte Beschwerde die Faktenlage für den Verkauf nicht.

Auswirkungen für die Verbraucher
FairPlane Geschäftsführer Mag. Andreas Sernetz: "Unsere Kunden sind seit der Air Berlin und NIKI Pleite verunsichert und verärgert. Die Kunden fühlen sich getäuscht, sie haben auf die Informationen, dass man weiter Tickets buchen kann und soll, vertraut. Was übrig bleibt sind stark gestiegene Ticketpreise, die letztendlich ja wieder den Fluggast betreffen, der womöglich auf seinen ungültigen Tickets sitzen geblieben ist und nun wieder zur Kasse gebeten wird.

Welche Gesellschaft welche Teile eines Luftfahrtunternehmens zu welchem Preis verkauft oder kauft ist für unsere Kunden von geringer Bedeutung, die Auswirkungen sind aber: ungültige Tickets, verpatzte Urlaube und finanzieller Verlust.

Die EU Fluggastrechteverordnung 261/2004 sichert zwar die Rechte von Passagieren bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung, aber leider nicht den Fall der Insolvenz. FairPlane kann nur weiterhin betonen, dass hier dringend Abhilfe geschaffen werden muss."

NIKI Deal mit Vueling
Zu Beginn haben insgesamt sechs Bieter ein verbindliches Kaufangebot für NIKI abgegeben. Am vergangenen Donnerstag legte sich der Gläubigerausschuss aber darauf fest, nur noch mit der IAG zu verhandeln.

Der zu IAG gehörende spanische Billigflieger Vueling übernimmt für den Kaufpreis von 20 Millionen Euro große Teile des NIKI-Geschäftsbetriebes. Die IAG erklärt sich bereit, bis zur Übernahme rund 16,5 Millionen Euro für laufende Betriebskosten zur Verfügung zu stellen. Der Verkauf wird bis Ende Februar angestrebt. Die IAG übernimmt die NIKI-Markenrechte, alle Start- und Landerechte der NIKI Luftfahrt GmbH sowie bis zu 15 Mittelstreckenjets.

Die NIKI Luftfahrt GmbH als Gesamtheit ist nicht Inhalt des Verkaufes, sondern wird im kommenden Konkursverfahren abgewickelt. Diese Tatsache ist von dem Verkauf getrennt zu betrachten. FairPlane sieht durch die Abhandlungen des Verfahrens in Österreich die beste Möglichkeit den geschädigten Passagieren, unabhängig vom laufenden Konkursverfahren der Muttergesellschaft Air Berlin am Amtsgericht Charlottenburg, eine größtmögliche Haftungssumme zu gewährleisten.

In dem Luftfahrtpoker um Übernahmen und Verkäufe rund um Air Berlin sind die Rechte der tausenden Passagiere buchstäblich auf der Strecke geblieben.

Dass für NIKI ursprünglich 200 Millionen Euro als Kaufpreis veranschlagt worden sind und nach dem Absprung der Lufthansa nun nur 20 Millionen durch den vorläufigen Masseverwalter die Kaufsumme bilden nützt den geschädigten Passagieren wenig. In Deutschland werden immer mehr Stimmen laut, die eine genaue Prüfung des Air Berlin Lufthansa Deals verlangen.

"Nur die getrennte Durchführung der Konkursverfahren von Air Berlin in Deutschland und NIKI in Österreich sichert diese genaue Prüfung aller Forderungen und Vorgänge rund um den Verkauf von Air Berlin und NIKI ohne jegliche Interessenkonflikte", meint Prof. Ronald Schmid, Unternehmenssprecher von FairPlane.