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Umweltfreundliches Verhalten wird gefördert

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Umweltfreundliches Verhalten wird gefördert.

Das Kabinett hat den Gesetzentwurf für die Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht beschlossen. Bahnfahren soll günstiger werden, Pendler werden entlastet und die energetische Gebäudesanierung wird gefördert. Die Bundesregierung stellt so die Weichen für eine schnellere CO2-Reduktion.

Der Gesetzentwurf sieht steuerliche Anpassungen vor, um die Herausforderung der CO2-Reduktion bis zum Jahr 2030 entschlossen und sozial ausgewogen anzugehen. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen daran teilhaben können. Vier Maßnahmen aus dem Klimaschutzprogramm 2030 stehen im Fokus. Sie werden nun im Steuerrecht umgesetzt und sollen ein umweltfreundliches Verhalten stärker fördern:

Förderung energetischer Gebäudesanierung:
Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum sollen für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029 durch einen Abzug von 20 Prozent der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert werden.

Förderfähig sind Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel die Wärmedämmung von Wänden und Dächern, die Erneuerung der Fenster oder Außentüren sowie die Erneuerung beziehungsweise der Einbau einer Lüftungsanlage und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen.
Anhebung der Pendlerpauschale und Mobilitätsprämie:
Zur Entlastung der Pendler soll die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer um 5 auf 35 Cent angehoben werden. Alternativ dazu sollen geringverdienende Pendler, die innerhalb des Grundfreibetrags liegen, eine Mobilitätsprämie von 14 Prozent dieser erhöhten Pauschale wählen können.

Die Anhebung der steuerlichen Entfernungspauschale und die Gewährung einer Mobilitätsprämie sind befristet für die Zeit vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2026.
Absenkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets im Fernverkehr:
Um die Attraktivität der Bahn zu verbessern, soll der Umsatzsteuersatz für Fahrkarten im Fernverkehr ab 2020 von 19 auf 7 Prozent gesenkt werden. Diese Regelung gilt unbefristet.
Erhöhter Hebesatz bei der Grundsteuer für Windparks:
Gemeinden sollen bei der Grundsteuer einen besonderen Hebesatz auf Sondergebiete für Windenergieanlagen festlegen können. Dadurch werden sie als Ausgleich für damit verbundenen Aufwand an den Erträgen beteiligt. Auch diese Regelung soll dauerhaft wirken, so dass eine Befristung nicht in Betracht kommt.

This press release was sourced from Germany's government on 16-Oct-2019.