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SIL Zürich Objektblatt Anpassung 2017

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23-Aug-2017 Mit der Anpassung des Objektblatts vom 23. August 2017 (Objektblatt zweite Etappe oder «SIL 2») hat der Bundesrat die raumplanerischen Leitplanken für weitere wichtige Entwicklungsschritte des Flughafens festgesetzt. Im Vordergrund steht dabei die Umsetzung weiterer Massnahmen aus der Sicherheitsüberprüfung bei gleichzeitiger Optimierung des Betriebs.

Wesentliche Elemente sind der Betrieb auf verlängerten Pisten 28 und 32, Südabflüge geradeaus bei Bise und bei Nebel sowie die Erweiterung des Rollwegsystems im Bereich der Pisten 14 und 28. Das Objektblatt beruht zudem auf einer aktualisierten Luftverkehrsprognose mit erhöhter Bewegungszahl im Nachtbetrieb zwischen 22 und 23 Uhr. Das Gebiet mit Lärmauswirkungen wurde entsprechend angepasst. Neu ist im Objektblatt nun auch die Abgrenzungslinie festgesetzt; damit sind die Kantone verpflichtet, ihren Richtplan entsprechend nachzutragen.

Das Objektblatt ersetzt das vom Bundesrat im Juni 2013 bzw. im September 2015 verabschiedete Objektblatt (Objektblatt erste Etappe oder "SIL 1"). Es dient als Grundlage für entsprechende Anpassungen des Betriebsreglementes und der Flughafeninfrastruktur.