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Deutscher ReiseVerband e.V.: Griechenland führt Übernachtungssteuer ein

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30-Aug-2017 HÖHE DER STEUER ABHÄNGIG VON DER UNTERKUNFT

Griechenland führt nach Angaben des griechischen Tourismusministeriums zum 1. Januar 2018 eine Übernachtungssteuer (4389/2016) ein. Die Höhe der Steuer gestaltet sich in Abhängigkeit von der Art der Unterkunft:

  • 0,50€ pro Zimmer und Nacht in einem ein- oder zwei-Sterne Hotel
  • 1,50€ pro Zimmer und Nacht in einem drei-Sterne Hotel
  • 3,00€ pro Zimmer und Nacht in einem vier-Sterne Hotel
  • 4,00€ pro Zimmer und Nacht in einem fünf-Sterne Hotel
  • 0,50€ pro Nacht in einem Ferien-Apartment (kategorienübergreifend).

Der Einzug der Steuer soll nach Willen der griechischen Regierung alleine über die griechischen Beherbergungsunternehmen eingezogen und gezahlt werden. Nähere Informationen will die griechische Regierung im Verlauf des September 2017 zur Verfügung stellen.

Es scheint grundsätzlich empfehlenswert, künftige Griechenland-Urlauber auf die zusätzliche Belastung der Urlaubskasse hinzuweisen.

Der DRV hat über den europäischen Dachverband ECTAA bereits sein Unverständnis hinsichtlich dieser Maßnahme gegenüber der griechischen Tourismusministerin zum Ausdruck gebracht. Allerdings kann nicht davon ausgegangen werden, dass die griechische Regierung den Schritt rückgängig machen wird.